- Planungsraum
- Planungsraum,das räumliche Objekt der Stadt-, Regional- und Landesplanung sowie der Raumordnung. Ein Planungsraum ist gekennzeichnet durch die Zusammenhänge zwischen den räumlichen Gegebenheiten und der vorhandenen oder erstrebten Wirtschafts- und Sozialstruktur. Planungsräume sind Bezugsräume bestimmter Tätigkeiten, sowohl auf einzelne Tätigkeiten als auch auf ein Bündel von geplanten Maßnahmen bezogen. Bei der Abgrenzung von Planungsräumen wird häufig auf Verwaltungs- oder Staatsgrenzen zurückgegriffen. Abgrenzungskriterien können aber auch natürliche Gegebenheiten, Verkehrsverflechtungen, wirtschaftliche und soziale Strukturen sein; dann liegen funktionale Raumeinheiten dem Planungsraum zugrunde. Typische Planungsräume sind etwa Teilgebiete einer Stadt (Sanierungsgebiete, City u. a.), eine ganze Gemeinde und ihr Umland, Regionen (z. B. die Gliederung des Bundesgebietes in Raumordnungsregionen) und ihre Teile, das gesamte Staatsgebiet oder staatsgrenzenübergreifende Interessengemeinschaften (z. B. die Euregios) und ihre Teile oder das gesamte Staatsgebiet.
Universal-Lexikon. 2012.